Novelle

Orientierungshilfe zum kirchlich-pastoralen Umgehen mit dem neuen Bestattungsgesetz für das Land Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 2025 und den darin benannten Bestattungsformen.

Seit Längerem befindet sich die Bestattungskultur in Deutschland in einem tiefgreifenden Wandel. Inzwischen sind fast 80 % aller Bestattungen Feuerbestattungen, die Erdbestattung wird aus unterschiedlichen Gründen entsprechend seltener gewählt. Zudem haben sich mit der Etablierung der Begräbniswälder und der Seebestattung neue Bestattungsorte und -formen verbreitet.

Mit Wirkung zum 27.09.25 ist in Rheinland-Pfalz ein neues Bestattungsgesetz in Kraft getreten, von dem auch die Pfarreien in der Region Westerwald | Rhein | Lahn des Bistums Limburg betroffen sind.

Die im Gesetz beschlossenen Änderungen führen zu weiteren, tiefgreifenden Auswirkungen auf die bisherige Bestattungskultur und berühren damit unmittelbar auch kirchlich-pastorales Handeln.

In allen Veränderungen ist es Anliegen des kirchlichen Handelns, Menschen in den Erfahrungen von Sterben, Tod und Trauer seelsorglich angemessen und respektvoll zu begleiten. Diese Haltung ist auch maßgeblich für die Weise, wie die christliche Hoffnung auf die Auferstehung in der jeweiligen Situation zum Ausdruck gebracht werden kann. Die Seelsorger:innen werden ermutigt, auch im Umgang mit den neuen Bestattungsformen nach passenden Wegen der seelsorglichen und liturgischen Begleitung zu suchen. Dabei bringen sie die Wünsche der verstorbenen Person und ihrer Angehörigen ins Gespräch mit den Anliegen der kirchlichen Trauerliturgie und finden so zu einer stimmigen Form der kirchlichen Abschiedsliturgie. Die hier zur Verfügung gestellte Orientierungshilfe möchte Seelsorgerinnen und Seelsorger dabei unterstützen.

Orientierungshilfe Bestattungsgesetz RPL

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