Was kann ich nun tun?
Wenn ein Mensch stirbt, dessen Tod nicht unerwartet war
Viele wünschen sich, zu Hause in vertrauter Umgebung zu sterben. Nicht immer geht dieser Wunsch in Erfüllung. Aufgrund von Gebrechen oder Erkrankungen wird häufig das Krankenhaus oder das Altenheim zum Sterbeort.
Gut ist es in jedem Fall, wenn nahestehende Personen die Möglichkeit haben, bei einem Sterbenden zu sein. Gerade weil es eine - zum Glück - ungewohnte Situation ist, liegt viel daran, keine Geschäftigkeit und Hektik aufkommen zu lassen. Manchmal ist es hilfreich, einfach miteinander zu schweigen und aufmerksam für das zu sein, was dem Sterbenden in diesem Moment gerade gut tut.
Auch seelsorgliche Hilfe kann eine wertvolle Unterstützung bieten. Zögern Sie also nicht, nach einem Seelsorger oder einer Seelsorgerin zu fragen. Am Empfang der Altenheime und Krankenhäuser erfahren Sie, wer jeweils ansprechbar ist. Andernfalls wenden Sie sich bitte an das örtliche Pfarrbüro.
Die bisweilen noch "letzte Ölung" genannte Krankensalbung ist ein Sakrament, das immer dann gespendet werden kann, wenn ein Mensch ernsthaft krank ist. Das betrifft nicht nur den Körper, sondern auch seelische Not. Mit der Krankensalbung muss nicht bis auf die letzte Minute vor dem Tod gewartet werden. Vielmehr kann sie für den Kranken auch frühzeitiger zum Zeichen der Stärkung werden.
Stirbt ein Mensch plötzlich
Der unerwartete Verlust eines Menschen trifft uns häufig besonders hart. Akute Hilfe bietet die lokal organisierte Notfallseelsorge oder die örtlichen Kirchengemeinden. Auch die Telefonseelsorge ist rund um die Uhr erreichbar unter der Nummer 0800 / 1110111. Wir im Zentrum für Trauerseelsorge stehen Ihnen ebenso für Gespräche zur Verfügung. Denn gerade bei plötzlichem Verlust ist es häufig gut, den Weg der Trauer gemeinsam zu gehen.
Zwischen Tod und Beisetzung
Wenn ein Mensch gestorben ist, sind viele Dinge zu regeln. Trotzdem ist mehr Zeit, als Sie möglicherweise denken. Auch wenn der Tod durch einen Arzt amtlich festgestellt wurde, haben Sie in Hessen bis zu 36 Stunden Zeit, Abschied zu nehmen. Das heißt: Erst am Ende dieser Frist muss der Tote von einem Bestatter abgeholt und überführt werden. Gerne kommt auch in dieser Zeit ein/e Seelsorger/in zu Ihnen, um am Sterbebett mit Ihnen gemeinsam zu beten.
Alle weiteren Schritte werden Sie zunächst mit dem Bestatter regeln. Für die kirchliche Trauerfeier ist die Kirchengemeinde zuständig, welcher der Verstorbene zuletzt angehört hat. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit dem Seelsorger in Verbindung zu setzen, um den Ablauf der Trauerfeier und der Beisetzung zu besprechen.
Auch wenn der Wunsch nach Privatsphäre zu respektieren ist, lässt sich die Trauer nicht auf den engsten Familienkreis beschränken. Berücksichtigen Sie daher bei Ihren Planungen, allen, die um einen Menschen trauern, entsprechend Gelegenheit zu geben. Es kann schmerzhaft sein, hiervon ausgeschlossen zu werden.
Schnell mag es ratsam erscheinen, Kinder nicht mit zur Beerdigung zu nehmen. Oft aber sind die Ängste der Erwachsenen größer als die Fähigkeit der Kinder, auch mit der Trauer umzugehen. Geben Sie ihnen deshalb die Möglichkeit, selbst über die Teilnahme zu entscheiden. Bewährt hat es sich, dem Kind eine Person buchstäblich "an die Hand" zu geben, die es während der Trauerfeier und der Beisetzung begleitet.
Begleitung in der Trauerzeit
So unterschiedlich, wie die Menschen sind, so unterschiedlich trauern sie auch. Trauer lässt sich weder im Kalender befristen noch in ihrer inneren Dynamik festlegen. Deshalb ist es uns wichtig, Ihrer persönlichen Trauer den notwendigen Raum zu geben.
Wir bieten Ihnen individuelle Begleitung an. Am besten nehmen Sie per Telefon oder per Mail Kontakt mit uns auf. Gemeinsam können wir erkunden, welche weiteren konkreten Schritte in Ihrer Situation für Sie hilfreich sind.